Ausbildung
Der „Mofa-Führerschein“ bleibt wie gehabt erhalten. Er ist in dieser Tabelle nicht aufgelistet, da es sich nicht um eine Fahrerlaubnisklasse handelt, sondern lediglich um eine Prüfbescheinigung.
✓ Mindestalter 15 Jahre
✓ Höchstgeschwindigkeit 25 km/h
✓ Besuch des Theorieunterricht in einer Fahrschule
✓ Erwerben von Fahrpraxis in der Fahrschule
✓ Ablegen einer Theorieprüfung
Motorrad
LKW
Traktor
Hilfe im “Formalitäten – Dschungel”
Für die Klassen AM, L, T, B, A, A1 und A direkt:
✓ Nachweis über Erste Hilfe
✓ Sehtestbescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
✓ Kopie Personalausweis oder Reisepass (incl. Meldebescheinigung)
Für die Klassen C1, C1E, C und CE:
✓ Nachweis über Erste Hilfe
✓ amtsärztliches Gutachten
✓ Kopie Personalausweis oder Reisepass
Im Rheingau-Taunus-Kreis musst Du anschließend zusammen mit den weiteren Unterlagen zur Führerscheinstelle (im Bürgerbüro oder der Gemeindeverwaltung)gehen.
Im Main-Taunus-Kreis können wir Deinen Antrag bei der Führerscheinstelle einreichen, hierzu benötigen wir zusätzlich zu allen Unterlagen Deine Original Unterschrift sowie die Antragsgebühr.
Die Führerscheinstelle benötigt etwa 6-8 Wochen für die Bearbeitung.
Während der Bearbeitungszeit kannst Du bereits mit der Ausbildung beginnen.
Wir wünschen viel Spaß bei der erfolgreichen Ausbildung in Deiner Fahrschule Fahrfreude!