Seminare
Unsere Fahrschule bietet folgende Seminare an:
Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF)
Wer in der Probezeit wegen Verkehrsverstößen ein Bußgeld mit Eintragung (Punkte) in das Verkehrszentralregister bekommt, wird von der Führerscheinstelle aufgefordert in einer bestimmten Frist ein Aufbauseminar zu besuchen. Kommt man dieser Aufforderung nicht nach, wird nach Ablauf der Frist die Fahrerlaubnis entzogen.
Dieses Seminar wird in Gruppen mit mindestens 6 und höchstens 12 Teilnehmern durchgeführt. Es besteht aus vier Sitzungen von jeweils 135 Minuten Dauer und einer Beobachtungsfahrt zwischen der ersten und der zweiten Sitzung. Es besteht Teilnahmepflicht an allen Sitzungen und der Beobachtungsfahrt.
Dieses Seminar wird von der Verwaltungsbehörde angeordnet, wenn es während der Probezeit zu einem Verkehrsverstoß der Kategorie A oder zwei Verkehrsverstößen der Kategorie B kommt. Zusätzlich wird die Probezeit um zwei Jahre verlängert.
Aufbauseminar für Punkteauffällige (ASP)
Dieses Seminar wird in Gruppen mit mindestens 6 und höchstens 12 Teilnehmern durchgeführt. Es besteht aus vier Sitzungen von jeweils 135 Minuten Dauer und einer Testfahrt zwischen der ersten und der zweiten Sitzung. Es besteht Teilnahmepflicht an allen Sitzungen und der Testfahrt.
Dieses Seminar kann freiwillig (bis 13 Punkte) besucht werden oder wird von der Verwaltungsbehörde angeordnet (ab 14 Punkte).
Wer innerhalb des Punktesystems 18 Punkte im Verkehrszentralregister (VZR) erreicht hat, dem wird die Fahrerlaubnis entzogen.
Mit der Teilnahme an einem Aufbauseminar können Punkte abgebaut werden.
Wer freiwillig an einem Aufbauseminar teilnimmt und nicht mehr als 8 Punkte hat, dem werden 4 Punkte, wer 9 – 13 Punkte hat bekommt nach der Teilnahme noch 2 Punkte gestrichen.
Ab 14 Punkte im VZR wird die Teilnahme von der Fahrerlaubnisbehörde angeordnet. Kommt man dieser Aufforderung nicht nach, wird die Fahrerlaubnis entzogen. Einen Punkteabzug gibt es jetzt nicht mehr.
Fortbildungsseminar für Fahranfänger (FSF)
Wer die Fahrerlaubnis der Klasse B länger als 6 Monate hat darf an einem solchen Seminar teilnehmen. Nach der Teilnahme wird die Probezeit um 1 Jahr gekürzt, dh. dass der 17 Jährige mit 18 Jahren die Probezeit beendet haben kann. Das gilt auch wenn man die Fahrerlaubnis mit 17 Jahren im Modell ”begleitendes Fahren ab 17” erworben hat.
Das Seminar beinhaltet:
3 Gruppentreffen in der Fahrschule
eine Übungs- und Beobachtungsfahrt im Straßenverkehr
praktische Sicherheitsübungen auf einem Übungsplatz
Ziel des Seminars ist es, die in der ersten Zeit der Alleinfahrt aufgetretenen Probleme in einem Austausch mit anderen Fahranfängern unter der Leitung eines erfahrenen und besonders qualifizierten Fahrlehrers zu besprechen, evtl. aufgetretene negative Veränderungen des Fahrstils zu erkennen und durch die praktischen Sicherheitsübungen die fahrphysikalischen Grenzen wahr zu nehmen.
Die Teilnahme an einem solchen Seminar hat nicht nur den Vorteil der Verkürzung der Probezeit, sondern mindert das Anfängerrisiko erheblich, ist also auch ein großer Sicherheitsgewinn.