EU-Berufskraftfahrer Weiterbildung (BKrFQG)

Lehrgangsinhalte:
Bus:

  • Eco-Training
  • Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit
  • Fahrgastsicherheit und Gesundheit
  • Markt und Image
  • Sozialvorschriften, Risiken und Notfälle im Straßenverkehr

LKW:

  • Eco-Training
  • Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit
  • Ladungssicherung
  • (Sozial-) Vorschriften für den Güterverkehr
  • Schaltstelle Fahrer: Dienstleister, Imageträger, Profi

Dauer des Lehrgangs:
Die Weiterbildungsschulung umfasst 35 Stunden à 60 Minuten. Die Teilnahme an der regelmäßigen Weiterbildung muss alle fünf Jahre nachgewiesen werden.

Prüfung: Keine gesonderte Prüfung

Rechtliche Rahmenbedingungen nach der neuen Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV )

Weiterbildungspflicht für Berufskraftfahrer:

Alle Berufskraftfahrer, unabhängig von Besitzstandsrechten, müssen künftig innerhalb von 5 Jahren 35 Stunden Weiterbildung nachweisen. Eine Einheit darf 7 Zeitstunden nicht unterschreiten. Die erste 35-stündige Weiterbildung ist für Fahrer und Fahrerinnen im Güterverkehr bis 10.09.2014 nachzuweisen. Die Kenntnis dieses Stichtages könnte dazu führen, das Unternehmen der Transportbranche eine ähnliche „ take it easy“ Haltung wie zur Einführung der Autobahnmaut an den Tag legen.

Der Gesetzgeber führt in der BKrFQV weiter aus, dass ein früherer oder späterer Abschluss erlaubt ist, um die Termine für die turnusmäßige gesundheitliche Untersuchung (alle 5 Jahre) mit dem Nachweis der Weiterbildung (ebenfalls alle 5 Jahre) zu synchronisieren. Als spätester Termin ist hierfür der 10.09.2016 vorgesehen.

Wenn diese Synchronisierung von den Fahrern nicht vollzogen wird, müssen sie  innerhalb von 5 Jahren zweimal den Führerschein umtauschen. Dies bedeutet erhöhte Kosten, Wartezeiten (die Herstellungszeit eines Kartenführerscheins in der Bundesdruckerei beträgt  2-3 Wochen) und zeitaufwendige Behördengänge.