EU-Berufskraftfahrer Beschleunigte Grundqualifikation (BKrFQG)

Berufskraftfahrer

Die  am 01.10.2006 in Kraft getretene Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV ) sorgt durch die vielen Fristen bezüglich der Umsetzung für Irretationen in der Branche Transport und Logistik. Deshalb möchten wir an dieser Stelle zunächst den wesentlichen Eckpfeiler dieser Verordnung darstellen.

Grundqualifikation/beschleunigte Grundqualifikation:

Alle Fahrer im Güterverkehr, die Fahrten gewerblich durchführen und mit Fahrzeugen unterwegs sind, für die die Fahrerlaubnisklassen C1/C1E und C/CE erforderlich sind, benötigen in Zukunft die oben vorbezeichnete Grundqualifikation. Stichtag hierfür ist der 10.09.2009. Das bedeutet, dass ab diesem Datum der Erwerb der Fahrerlaubnis nicht ausreicht, um von dieser im gewerblichen Güterverkehr  Gebrauch zu machen.

Erst der Erwerb der Grundqualifikation, verbunden mit der Eintragung der Ziffer „95“ in den Führerschein durch die Erlaubnisbehörde berechtigt daher zur gewerblichen Nutzung.

Fahrer und Fahrerinnen die vor dem Stichtag die entsprechende Fahrerlaubnis erworben haben sind nicht betroffen (Besitzstandswahrung).
Für den Personverkehr gilt diese Neurerung bereits seit dem 10.09.2008 !

Einblicke in die Lehrgangsinhalte für Bus/LKW:

  • Kinematische Kette
  • Sicherheitstechnik
  • Sicherheit der Ladung
  • Sozialvorschriften
  • Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle
  • Kriminalität und illegale Einwanderer
  • Gesundheitsschäden vorbeugen
  • Körperliche und geistige Verfassung
  • Verhalten in Notfällen
  • und weiteres …

Dauer des Lehrgangs:
Die beschleunigte Grundqualifikation umfasst 140 Stunden à 60 Minuten und unterliegt der gesetzlichen Grundlage des Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetzes.

Prüfung:

90-minütige theoretische Prüfung vor der Industrie-und Handelskammer

Für Umsteiger (z. B. von LKW  auf Bus)

gilt ein verkürztes Programm von 35 Stunden a 60 Minuten.

Prüfung:
45-minütige theoretische Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer.